Krebsregistrierung - Jede Meldung zählt

Nach wie vor stellt eine Krebserkrankung die zweithäufigste Todesursache dar.
Deshalb ist das Ziel die vollzählige und vollständige Krebsregistrierung als Grundlage für den Kampf gegen Krebs. Denn die Erfassung von Behandlungsdaten, Rezidiven und Progressionen erlauben Aussagen zur Qualität verschiedener Therapieformen und ermöglichen innovative Forschungsvorhaben, unter anderem zur Versorgungs- und Pflegequalität.

Vor diesem Hintergrund besteht in Nordrhein-Westfalen eine Meldepflicht (§12 LKRG NRW) für alle Ärzte, die Krebserkrankungen behandeln. Um der Meldepflicht nachzukommen, müssen Meldestellen und Melder vom LKR NRW registriert und zur Teilnahme am Meldeverfahren autorisiert werden.
Hier geht es zur Registrierung als Meldestelle im Melderportal.