Therapiemeldung - Strahlentherapie

Fragestellung:

Wie wird eine Strahlentherapie in Kombination mit einem Boost (unabhängig ob simultan oder sequentiell) dokumentiert?

Empfehlung des LKR NRW:

Es gibt aktuell keine länderübergreifende Empfehlung zur Meldung einer BOOST-Bestrahlung. Bis zur geplanten Anpassung im ADT/GEKID-Basisdatensatz empfiehlt das LKR NRW, in einer Beginn-Meldung die Einzelbestrahlung (oder die Bestrahlungen) mit der Dosis in Gy zu erfassen. Dann in der Ende-Meldung alle Einzeldosen aus dem Zeitraum inklusive Boost addieren und in das Feld Gesamtdosis eintragen. Im Anmerkungsfeld kann gerne das Wort „BOOST“ erfasst werden.

Fragestellung:

Wie genau sind nuklearmedizinische Tumortherapien und deren Applikation zu dokumentieren?

 

Antwort:

Nuklearmedizinische Tumortherapien sind als Strahlentherapie mit der jeweiligen Applikationsart zu dokumentieren:

Als Zielgebiet ist die Lokalisation anzugeben, auf die sich die Therapie richtet. Sollen mehrere Zielgebiete behandelt werden, sind alle Zielgebiete zu nennen.